Statuten des Vereins GEFASO

Statuten
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Unter dem Namen Familienausgleichskasse des Solothurnischen Gewerbes GEFASO besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff ZGB.

Sie hat den Zweck, den bei den angeschlossenen Mitgliedern beschäftigten Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen Familienzulagen auszurichten.

 

Der Kasse können sich Einzelmitglieder (natürliche und juristische Personen) des Kantonal-Solothurnischen Gewerbeverbandes oder örtlicher oder regionaler Gewerbeorganisationen anschliessen, die einen Geschäftssitz im Kanton Solothurn haben.

Die Mitgliedschaft entsteht aufgrund eines Aufnahmegesuches durch Beschluss des Kassenvorstandes.